Wohnrecht und Nießbrauch 2026 berechnen: BMF-Vervielfältiger ab 01.01.2026, Beispiele und kostenloser Rechner

Ein Tablet mit Finanz- und Immobiliensymbolen liegt auf einem Tisch im Freien, mit einem modernen Haus und Grünflächen im Hintergrund. Digitale Graphen und Symbole, einschließlich kostenloser Wohnrecht Rechner Werkzeuge, erscheinen über dem Tablet.

Wer seine Immobilie im Alter an die nächste Generation überschreiben oder an einen Investor verkaufen, aber den eigenen Lebensmittelpunkt nicht aufgeben möchte, steht unweigerlich vor zwei zentralen Begriffen: dem Wohnrecht und dem Nießbrauch. Beide Rechtskonzepte ermöglichen es Ihnen, weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden zu leben, obwohl Sie juristisch nicht mehr der Eigentümer sind.

Doch was in der Theorie charmant und einfach klingt, wird in der Praxis schnell zu einer handfesten Rechenaufgabe. Wie viel ist ein lebenslanges Nutzungsrecht in Euro und Cent tatsächlich wert? Dieser sogenannte Kapitalwert ist keine fiktive Größe. Er entscheidet maßgeblich über die Höhe von Kaufpreisabschlägen beim Verkauf Ihrer Wohnimmobilie, bestimmt Ihre Verhandlungsstärke und bildet die unverrückbare Grundlage für die Berechnung der Schenkung- und Erbschaftsteuer beim Finanzamt.

In diesem umfassenden Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie diesen Wert für das Jahr 2026 präzise berechnen. Sie erfahren, wie die neuen BMF-Vervielfältiger ab dem 01.01.2026 angewendet werden, wo die größten vertraglichen Fallen lauern und wie sich der steuerliche Wert vom tatsächlichen Marktpreis unterscheidet. Nutzen Sie zudem unseren kostenlosen, interaktiven Rechner am Ende des Beitrags.

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung und ersetzt im Einzelfall keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine exakte Marktwerteinschätzung und strategische Vermarktung stehen wir Ihnen bei LKM Real Estate mit unserer Expertise gerne zur Verfügung.

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Wohnrecht vs. Nießbrauch: Der Unterschied in 60 Sekunden

Um die Bewertungslogik für das Jahr 2026 zu verstehen, müssen wir beide Konzepte zunächst strikt trennen, denn sie haben völlig unterschiedliche wirtschaftliche Auswirkungen.

Beim Wohnrecht (juristisch: Wohnungsrecht) dürfen Sie die Immobilie oder einen vertraglich definierten Teil davon lebenslang bewohnen. Es wird in der Regel im Grundbuch an erster Rangstelle abgesichert. Ein typischer Anwendungsfall ist die Überschreibung des Familienheims an die Kinder. Das Wohnrecht fokussiert sich rein auf die Eigennutzung. Eine Vermietung an Dritte ist hier ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung meist ausgeschlossen. Der Wert des Wohnrechts orientiert sich steuerlich und wirtschaftlich an der fiktiven ortsüblichen Kaltmiete, also dem reinen Nutzungswert für das Wohnen.

Der Nießbrauch hingegen geht einen entscheidenden wirtschaftlichen Schritt weiter. Wer den Nießbrauch an einer Immobilie behält, darf nicht nur selbst darin wohnen, sondern das Objekt auch umfassend wirtschaftlich nutzen. Das bedeutet konkret: Sie dürfen das Haus vermieten und die daraus resultierenden Mieteinnahmen für sich behalten. Der Wert des Nießbrauchs orientiert sich dementsprechend am Nettoertrag, also der erzielbaren Miete abzüglich der laufenden Kosten, die Sie als Nießbraucher weiterhin tragen.

Die alles entscheidende Kernformel für die Berechnung lautet dabei stets:
Kapitalwert = Jahreswert x BMF-Vervielfältiger 2026
Welchen Vervielfältiger Sie ansetzen müssen, hängt primär von Ihrem vollendeten Lebensalter am Bewertungsstichtag und von Ihrem Geschlecht ab.

Begriffe tiefgehend erklärt: Was bedeuten die Rechte in der Praxis?

Obwohl viele Eigentümer in der Praxis die Begriffe „Wohnrecht“ und „Nießbrauch“ umgangssprachlich synonym verwenden, unterscheiden sie sich juristisch und wirtschaftlich enorm. Diese Unterscheidung kann bei einem Verkauf, bei der Kreditprüfung der Banken oder vor dem Finanzamt schnell Zehntausende Euro ausmachen.

Das Wohnungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1093 BGB) verankert und ist eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Es sichert Ihnen das lebenslange Recht zu, ein Gebäude unter Ausschluss des eigentlichen Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Zieht der Wohnberechtigte dauerhaft aus – beispielsweise aufgrund eines Umzugs in ein Pflegeheim –, ruht das Recht faktisch, sofern keine speziellen Abfindungsregelungen getroffen wurden. Einnahmen lassen sich daraus dann nicht mehr generieren.

Der Nießbrauch (§ 1030 BGB) macht Sie hingegen fast zum wirtschaftlichen Eigentümer, während jemand anderes juristischer Eigentümer (sogenannter nackter Eigentümer) wird. Zieht der Nießbraucher in eine Pflegeeinrichtung, kann er die Immobilie schlichtweg vermieten und die Mieteinnahmen zur Deckung seiner Pflegekosten nutzen. Genau diese finanzielle Flexibilität macht den Nießbrauch so wertvoll, mindert aber den eigentlichen Immobilienwert bei einer Übertragung auch deutlich stärker als ein klassisches Wohnrecht.

Entscheidungsmatrix: Wann lohnt sich welches Modell?

Welches Modell für Sie das richtige ist, hängt stark von Ihrer Lebensplanung ab. Möchten Sie Ihren Lebensabend schlicht im vertrauten Eigenheim verbringen und planen ohnehin keine Auszüge oder Untervermietungen, ist das klassische Wohnrecht meist die sicherere und einfachere Wahl. Wollen Sie jedoch absolute finanzielle Flexibilität behalten, um später vielleicht in eine altersgerechte Wohnung zu ziehen und die Mieteinnahmen Ihres bisherigen Hauses zu nutzen, ist der Nießbrauch zwingend erforderlich.

Wenn Sie Ihre Immobilie im Rahmen eines Verkaufs an externe Kapitalanleger veräußern möchten, macht die Wahl des Rechts ebenfalls einen gravierenden Unterschied. Fremde Käufer bevorzugen fast immer das Wohnrecht, da hier klarer definiert ist, dass das Haus bei einem Auszug des Bewohners nutzbar wird. Ein Nießbrauch schreckt viele Investoren ab, da sie keine wirtschaftliche Kontrolle über die Immobilie erhalten.

Ihr persönliches ZielEmpfehlung: WohnrechtEmpfehlung: Nießbrauch
Lebenslang selbst im Haus wohnen, keine Vermietung geplantSehr passend. Bietet maximale Sicherheit.Eher unpassend. „Zu starkes“ Recht für dieses Vorhaben.
Flexibel bleiben: später vermieten, um Pflege zu finanzierenUnpassend. Vermietung ist ausgeschlossen.Sehr passend. Sie behalten die wirtschaftliche Kontrolle.
Immobilie übertragen, aber steuerlichen Wert maximal senkenOft genutzt, aber schwächerer Hebel.Optimal. Der höhere Wert minimiert die Steuerlast am stärksten.
Verkauf mit „Wohnen bleiben“ an Fremdkäufer/InvestorenPassend. Etabliertes Modell bei Investoren.Schwierig. Verkleinert den Käuferkreis drastisch.

Unser Praxis-Tipp: Wenn Sie im Alter viel Immobilienvermögen, aber wenig liquide Mittel besitzen („Asset-rich, but cash-poor“), stehen Ihnen meist drei Wege offen: Downsizing durch Verkauf und Umzug in eine kleinere Wohnung, der komplette Verkauf mit eingetragenem Wohnrecht/Nießbrauch, oder ein Immobilien-Teilverkauf. Wenn Sie hier unsicher sind, empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt unseren interaktiven Immobilien-Downsizing-Check, um Ihre Optionen datenbasiert abzuwägen.

So berechnen Sie den Wert 2026: Die Formel Schritt für Schritt

Die Bewertung eines lebenslangen Nutzungsrechts erfolgt in Deutschland nach strikten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach den Paragrafen 14 und 16 des Bewertungsgesetzes (BewG). Der Weg zum finalen Kapitalwert führt stets über vier zentrale Schritte.

Schritt 1: Den Jahreswert präzise bestimmen

Der Kapitalwert beginnt immer beim Jahreswert. Viele Eigentümer machen den Fehler, einfach ihre aktuelle Warmmiete mit zwölf zu multiplizieren. Das ist steuerlich und wirtschaftlich falsch. Beim Wohnrecht orientieren Sie sich an einer realistischen, ortsüblichen Nettokaltmiete für die exakt von Ihnen genutzte Fläche. Beim Nießbrauch zieht man häufig den Nettoertrag heran – also die potenziellen Mieteinnahmen abzüglich der Erhaltungskosten, die Sie vertraglich weiterhin tragen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern empfehlen wir hier die Rücksprache mit einem Property Management Experten, um die echten Bewirtschaftungskosten sauber zu kalkulieren.

Schritt 2: Die Begrenzung nach § 16 BewG (Der Jahreswert-Deckel)

Ein oft übersehener Punkt ist die gesetzliche Kappungsgrenze. In manchen teuren Ballungszentren könnte eine hohe fiktive Miete bei gleichzeitig moderatem Gebäudesachwert zu einem Jahreswert führen, der das Nutzungsrecht rechnerisch teurer machen würde als die Immobilie selbst. Daher schreibt § 16 BewG vor: Der Jahreswert darf maximal den Wert der Immobilie geteilt durch 18,6 betragen. Liegt Ihr berechneter Jahreswert darüber, müssen Sie ihn für die steuerliche Betrachtung auf diese Obergrenze kappen.

Schritt 3: Den BMF-Vervielfältiger ab 01.01.2026 anwenden

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht regelmäßig neue Tabellen, in denen die statistische Lebenserwartung in einen mathematischen Faktor übersetzt wird. Diese Tabellen basieren auf den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes und berücksichtigen eine Abzinsung von 5,5 Prozent. Ab dem Stichtag 01.01.2026 gelten aktualisierte Werte, die leicht von den Vorjahren abweichen. Relevant ist dabei immer Ihr vollendetes Alter am Bewertungsstichtag.

Schritt 4: Den finalen Kapitalwert berechnen

Sobald der Jahreswert und der Vervielfältiger feststehen, multiplizieren Sie beide Werte miteinander. Sind zwei Personen – beispielsweise ein Ehepaar – gemeinsam berechtigt, hängt die Rechnung von der vertraglichen Löschungsbedingung ab: Endet das Wohnrecht erst mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, legt das Finanzamt den höheren der beiden Vervielfältiger zugrunde.

Die BMF-Vervielfältiger ab 01.01.2026: Auszug aus der Tabelle

Da Frauen in Deutschland statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer, fallen ihre Vervielfältiger im direkten Vergleich stets höher aus. Ein identisches Wohnrecht mindert den Wert der Immobilie bei einer Frau steuerlich also stärker als bei einem gleichaltrigen Mann. Hier ein repräsentativer Auszug der neuen Faktoren ab 2026:

Vollendetes Alter (Stichtag)Vervielfältiger MännerVervielfältiger Frauen
55 Jahre13,98314,873
60 Jahre12,79813,832
65 Jahre11,44412,583
70 Jahre9,93811,107
75 Jahre8,2829,393
80 Jahre6,5097,490
85 Jahre4,7435,512
90 Jahre3,2343,770

Tipp aus unserer Transaktions-Beratung: Es zählt ausschließlich das vollendete Lebensalter am Tag der notariellen Beurkundung. Wer am Beurkundungstag 69 Jahre und 11 Monate alt ist, wird offiziell mit dem Alter 69 berechnet. Ein Notartermin vier Wochen später könnte Sie in die nächsthöhere Altersklasse bringen, was den Vervielfältiger verringert und somit den Wert des Rechts senkt.

Infografik zum Vergleich von Wohnrecht und Nießbrauch im Jahr 2026, mit Definitionen, wichtigen Unterschieden, Wertberechnungen mit BMF-Vielfältiger und Empfehlungen für die Wahl zwischen diesen Eigentumsrechten in Deutschland. Mit Diagrammen, Symbolen und Formeln.

Praxisrechnungen: Echte Zahlen und steuerliche Effekte

Lassen Sie uns diese theoretischen Formeln mit Leben füllen. Die folgenden drei Praxisbeispiele verdeutlichen die Hebelwirkung der Faktoren.

Fallbeispiel 1: Das klassische Wohnrecht der Mutter

Frau Müller ist 72 Jahre alt und überschreibt ihr Haus an ihre Tochter. Sie behält sich das lebenslange Wohnrecht für das Erdgeschoss vor. Die ortsübliche Nettokaltmiete für diese Fläche liegt bei 1.400 Euro pro Monat. Daraus resultiert ein Jahreswert von 16.800 Euro. Der BMF-Vervielfältiger für eine 72-jährige Frau beträgt ab 2026 exakt 10,447. Multipliziert man nun den Jahreswert mit diesem Faktor (16.800 € x 10,447), ergibt sich ein Kapitalwert von 175.509,60 Euro. Genau um diese Summe wird der steuerliche Wert der Immobilie bei der Schenkung gemindert.

Fallbeispiel 2: Der Investor mit Nießbrauch

Herr Schmidt (67 Jahre) verkauft ein Mehrfamilienhaus an ein Family Office, behält aber zu seinen Gunsten einen umfassenden Nießbrauch, da er die Mieteinnahmen als Altersvorsorge benötigt. Die jährlichen Nettomieteinnahmen abzüglich der von ihm getragenen Bewirtschaftungskosten belaufen sich auf 24.000 Euro. Der Vervielfältiger für 67-jährige Männer ist im Jahr 2026 mit 10,860 beziffert. Der Kapitalwert dieses Nießbrauchs beläuft sich somit auf beachtliche 260.640,00 Euro.

Fallbeispiel 3: Das Ehepaar (Verbundene Leben)

Herr und Frau Weber (75 und 73 Jahre alt) übertragen ihr Haus an die Kinder. Das Wohnrecht erlischt erst, wenn beide verstorben sind. Der gemeinsame Mietwert beträgt 1.600 Euro im Monat (19.200 Euro im Jahr). Da das Recht an das längste Leben gebunden ist, ist zwingend der höhere Faktor der Ehefrau (10,105) maßgeblich, während der des Mannes (8,282) ignoriert wird. Der Kapitalwert beläuft sich auf 194.016,00 Euro.

Marktrealität: Wie wirkt sich das Recht auf den echten Verkaufspreis aus?

In der Steuer-Theorie zieht man den berechneten Kapitalwert einfach vom Marktwert der Immobilie ab. Wer jedoch glaubt, dass dieser errechnete Wert exakt dem Preisabschlag bei einem Hausverkauf entspricht, irrt gewaltig. Die Marktrealität wird durch Investorenpsychologie und Bankenrichtlinien diktiert.

Ein Immobilienverkauf mit Wohnrecht schließt die größte Käufergruppe – junge Eigennutzer – komplett aus. Das Objekt ist in der Regel nur für professionelle Anleger oder über eine strukturierte Off-Market Vermarktung veräußerbar. Diese Käufergruppe analysiert renditegetrieben: Sie binden enorm viel Kapital in einer Immobilie, die sie auf unbestimmte Zeit nicht vollumfänglich nutzen können. Zudem preisen sie das „Langlebigkeitsrisiko“ ein. Lebt der Verkäufer noch 25 Jahre, anstatt der statistischen 12 Jahre, macht der Käufer ein schlechtes Geschäft. Um dieses Risiko zu kompensieren, fordern Anleger häufig einen Risikoaufschlag, der den reinen steuerlichen Kapitalwert spürbar übersteigt.

Ein weiteres massives Nadelöhr ist die Finanzierung. Banken werten erstrangig eingetragene Wohnrechte im Grundbuch als enormes Verwertungsrisiko bei einer potenziellen Zwangsversteigerung. Die Folge: Banken fordern vom Käufer deutlich mehr Eigenkapital, was den Kreis der potenziellen Erwerber weiter verkleinert und den Preisdruck auf Ihre Immobilie erhöht.

Der Notarvertrag: Klauseln, die über viel Geld entscheiden

Ein Wohnrecht ist juristisch immer nur exakt so stark, wie der notarielle Vertrag, in dem es verankert wurde. Schwammige Formulierungen führen bei einem Verkauf unweigerlich zu massiven Preisabschlägen, da Investoren Grauzonen mit Risikoaufschlägen einpreisen. Achten Sie auf diese vier zentralen Bereiche:

  • Exakte räumliche Beschreibung: Es muss unmissverständlich geklärt sein, was genau genutzt werden darf. Erstreckt sich das Recht auf das gesamte Haus, die Garage, den Garten? Fügen Sie im Zweifel farblich markierte Grundrisse als Anlage zum Notarvertrag hinzu.
  • Kosten und Instandhaltung (Dach und Fach): Wer zahlt die Rechnung, wenn die Heizung ausfällt oder das Dach undicht ist? Nach dem Gesetz trägt der Wohnberechtigte die Schönheitsreparaturen und laufenden Betriebskosten, während der Eigentümer für außergewöhnliche Instandhaltungen aufkommt. Wenn dies nicht detailliert ausformuliert ist, eskaliert fast jeder Schadensfall.
  • Wertsicherungsklausel (Indexierung): Bei Nießbrauchern oder Abfindungsvereinbarungen sollte eine Koppelung an den Verbraucherpreisindex eingebaut werden, da die Inflation den wirtschaftlichen Wert des Rechts über die Jahre aufzehrt.
  • Löschungs- und Abfindungsregelungen: Was geschieht, wenn der Berechtigte pflegebedürftig wird und dauerhaft in ein Pflegeheim umzieht? Ruht das Recht? Blockiert es das Haus für immer? Eine saubere vertragliche Abfindungsklausel (Zahlung des Restkapitalwerts bei Auszug gegen Löschung) schafft hier absolute Sicherheit für alle Parteien.

Die 12 häufigsten Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

Wer bei der Strukturierung von Nutzungsrechten unsauber arbeitet, verschenkt bares Geld. Diese Fehler begegnen uns in der Praxis am häufigsten:

  1. Bruttomiete statt Nettomiete angesetzt: Für den Jahreswert darf niemals die Warmmiete herangezogen werden. Heiz- und Wasserkosten sind reiner Verbrauch.
  2. Den § 16 BewG Deckel ignoriert: Wer in Metropolen eine extrem hohe fiktive Miete ansetzt, übersieht oft, dass das Finanzamt den Jahreswert bei (Immobilienwert / 18,6) hart deckelt.
  3. Falsches Alter am Stichtag: Es zählt das vollendete Alter exakt am Tag der Beurkundung. Ein Vertragsschluss einen Monat zu früh kann einen schlechteren BMF-Faktor bedeuten.
  4. Verwechslung bei Ehepaaren: Wenn zwei Personen berechtigt sind, darf nicht einfach der Durchschnitt der Faktoren gebildet werden. Endet das Recht beim Letztsterbenden, zählt streng der höhere Faktor.
  5. Verschwommene Instandhaltungsregelungen: Fehlen klare Pflichten für Großreparaturen, ziehen externe Kapitalanleger beim Kaufabschluss horrende Summen als Risikopuffer ab.
  6. Mangelhafte Pflegefall-Vorsorge: Ohne Löschungs- oder Abfindungsklausel für den Fall eines Heim-Umzugs bleibt das Haus für den Eigentümer wirtschaftlich unnutzbar.
  7. Bankfähigkeit der Immobilie ausgeblendet: Viele Verkäufer verlangen Mondpreise, ohne zu bedenken, dass Käufer für belastete Objekte sehr schwer Bankkredite erhalten.
  8. Steuerwert mit Marktwert verwechselt: Die Berechnung mit dem BMF-Vervielfältiger ist ein steuerliches Instrument. Am freien Markt fordern Investoren meist zusätzliche Abschläge.
  9. Keine Indexierung vereinbart: Die Geldentwertung frisst eine fest vereinbarte monatliche „Miet-Ersparnis“ über die nächsten 20 Jahre massiv auf.
  10. Ungenügende Flächenbeschreibung: Fehlt die klare Zuteilung des Gartens oder Kellers, droht bei Eigentümerwechsel sofortiger Streit um die Privatsphäre.
  11. Mündliche Nebenabsprachen: „Die Eltern dürfen die Garage immer mitnutzen“ – was nicht im notariellen Vertrag steht, existiert für das Grundbuchamt und für künftige Käufer nicht.
  12. Zu spät professionellen Rat eingeholt: Verhandeln Sie nicht erst beim Notar über Details. Nutzen Sie vorab kompetente Beratung durch einen Fachmakler oder Berater, um alle Szenarien durchzuspielen.

Kostenloser Rechner: Wohnrecht- und Nießbrauch-Wert 2026

Mit unserem interaktiven Tool können Sie auf Basis der neuen BMF-Vervielfältiger (gültig für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2026) in wenigen Sekunden eine fundierte Erstschätzung für den Kapitalwert Ihres Wohnrechts oder Nießbrauchs erstellen.

Hier gehts zum kostenlosen Rechner


FAQ: Häufige Fragen schnell beantwortet

Ist Wohnrecht dasselbe wie Nießbrauch?

Nein. Das Wohnrecht beschränkt sich auf das Recht, die Immobilie selbst zu bewohnen. Eine Vermietung an Dritte ist standardmäßig ausgeschlossen. Der Nießbrauch hingegen erlaubt es Ihnen, weitreichende wirtschaftliche Nutzungen aus der Immobilie zu ziehen, insbesondere die Vermietung an Dritte und den Erhalt der Mieteinnahmen.

Ändern sich die Vervielfältiger für das Jahr 2026?

Ja. Das Bundesfinanzministerium (BMF) passt die Vervielfältiger regelmäßig auf Basis der aktuellen Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes an. Für Bewertungsstichtage (z.B. der Tag der notariellen Beurkundung) ab dem 01.01.2026 gelten neue, aktualisierte Tabellenwerte, die direkt in die Berechnung der Schenkung- und Erbschaftsteuer einfließen.

Entspricht der berechnete Kapitalwert exakt dem Abschlag beim Hausverkauf?

In der Theorie ja, in der Praxis selten punktgenau. Der Kapitalwert dient als hochpräziser Orientierungsanker. Die echten Marktabschläge hängen jedoch davon ab, ob ein Anleger das „Langlebigkeitsrisiko“ akzeptiert, wie restriktiv Banken die Finanzierung bewerten und wie fair die Instandhaltungskosten im Notarvertrag zwischen Käufer und Wohnberechtigtem aufgeteilt werden.

Was passiert bei Ehepaaren, wenn beide im Grundbuch stehen?

Entscheidend ist hier die Formulierung im Notarvertrag. Endet das Wohnrecht bereits, wenn der Erstversterbende geht, wird steuerlich der niedrigere Vervielfältiger angesetzt. In 95% der Fällen wird jedoch vereinbart, dass der verbleibende Partner in der Immobilie bleiben darf (Recht endet mit dem Tod des Letztversterbenden). Dann muss zwingend mit dem Faktor der Person mit der höchsten statistischen Lebenserwartung gerechnet werden.

Nächste Schritte und hilfreiche Tools

Die Entscheidung, wie Sie im Alter mit Ihrer Immobilie verfahren, prägt Ihren finanziellen Spielraum für Jahrzehnte. Ein isolierter Blick auf das Wohnrecht reicht meist nicht aus. Eine saubere, ganzheitliche Strategie kombiniert den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie, Ihre steuerliche Timeline und Ihre persönlichen Wohnwünsche.

Um Ihnen die weiteren Planungsschritte zu erleichtern, haben wir zwei ergänzende, kostenfreie Tools für Sie entwickelt:

  • Immobilien-Downsizing-Check: Lohnt sich der Auszug in eine kleinere Wohnung finanziell vielleicht sogar mehr als der Verkauf mit Wohnrecht? Prüfen Sie hier, wie viel Kapital Sie durch Downsizing tatsächlich freisetzen können.
  • Spekulationssteuer-Check 2026: Finden Sie in nur 60 Sekunden heraus, ob bei Ihrem geplanten Verkauf Steuern auf den Gewinn anfallen oder ob die Veräußerung für Sie komplett steuerfrei bleibt.

Sollten Sie tiefergehende Fragen zur Vertragsgestaltung haben oder eine diskrete Off-Market-Begleitung beim Verkauf Ihrer Wohnimmobilie wünschen, steht Ihnen das Expertenteam von LKM Real Estate jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.