Mieterhöhung berechnen 2026: Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Fristen richtig prüfen

Eigentümer und Immobilienmanagerin prüfen eine Mieterhöhung 2026 mit Mietvertrag, Rechner und Wohnmodell

KI-Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mithilfe generativer KI erstellt und vor der Veröffentlichung nicht redaktionell geprüft. Maßgeblich sind die verlinkten gesetzlichen und amtlichen Quellen mit Rechtsstand 6. August 2026.

Eine Mieterhöhung wirkt auf den ersten Blick wie eine einfache Prozentrechnung. In einem laufenden Wohnraummietverhältnis reicht es jedoch nicht, die aktuelle Nettokaltmiete um 15 oder 20 Prozent zu erhöhen. Bei einer Anpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB greifen mehrere Grenzen gleichzeitig. Entscheidend sind der konkrete Mietspiegelwert für die Wohnung, die Kappungsgrenze am Ort, die bisherige Mietentwicklung und der Zeitpunkt, zu dem das Erhöhungsverlangen zugeht.

Gerade im Raum München ist eine saubere Prüfung wichtig. Der Mietspiegel für München 2025 ist als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er weist zwar eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 15,38 Euro je Quadratmeter aus. Dieser Durchschnitt ist aber keine pauschale Zielmiete für jede Wohnung. Baujahr, Größe, Lage, Ausstattung und weitere wohnwertbezogene Merkmale bestimmen die konkrete Vergleichsmiete. Gleichzeitig gilt München nach der bayerischen Mieterschutzverordnung 2026 als Gebiet mit abgesenkter Kappungsgrenze. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete dort grundsätzlich um höchstens 15 Prozent steigen, soweit keine andere gesetzliche Erhöhungsart einschlägig ist.

Für Eigentümer geht es nicht nur um die formale Zulässigkeit. Die Miethöhe beeinflusst laufenden Cashflow, Rendite und den Wert einer vermieteten Immobilie. Eine aggressive oder fehlerhafte Anpassung kann dagegen zu Verzögerungen, Streit und Planungsunsicherheit führen. Deshalb sollte eine Erhöhung immer in die Gesamtstrategie eingeordnet werden. Wer zunächst zwischen Halten und Veräußern abwägt, findet im LKM-Ratgeber Immobilie vermieten oder verkaufen 2026 die passenden wirtschaftlichen Entscheidungskriterien.

Direkte Orientierung: Der maximal denkbare neue Mietbetrag ist regelmäßig der niedrigere Wert aus ortsüblicher Vergleichsmiete und Kappungsgrenze. Zusätzlich müssen Jahresfrist, 15-Monats-Frist, Textform und Begründung stimmen. Der kostenlose Mieterhöhungs-Check 2026 führt diese Punkte in einer ersten Modellrechnung zusammen.

Dieser Beitrag behandelt die Anpassung einer normalen Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Indexmieten, Staffelmieten, Modernisierungsmieterhöhungen und Veränderungen von Betriebskosten folgen anderen Regeln und müssen getrennt geprüft werden.

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Kurzantwort: Wie viel Mieterhöhung ist 2026 möglich?

Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB darf die verlangte Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Zusätzlich begrenzt die Kappungsgrenze den Anstieg innerhalb von drei Jahren auf grundsätzlich 20 Prozent. In ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten kann diese Grenze auf 15 Prozent abgesenkt sein. München und zahlreiche weitere bayerische Gemeinden sind 2026 in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung aufgeführt.

Die beiden Grenzen werden nicht addiert. Maßgeblich ist der niedrigere Betrag. Liegt die Vergleichsmiete nur fünf Prozent über der aktuellen Miete, erlaubt eine 15-Prozent-Kappungsgrenze nicht automatisch eine Erhöhung um 15 Prozent. Umgekehrt kann eine hohe Vergleichsmiete nicht genutzt werden, wenn die dreijährige Kappungsgrenze früher greift.

Schritt 1: Zuerst das Vertragsmodell prüfen

Die Berechnung nach § 558 BGB passt nur, wenn der Mietvertrag diesen Erhöhungsweg zulässt. Bei einer wirksam vereinbarten Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB während der Laufzeit der Staffel grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer Indexmiete ist § 558 ebenfalls nicht der reguläre Anpassungsweg. Dort richtet sich die Veränderung nach dem Verbraucherpreisindex und den besonderen formalen Anforderungen des § 557b BGB.

Auch eine Modernisierungserhöhung nach § 559 BGB oder eine Anpassung von Betriebskosten nach § 560 BGB darf nicht in dieselbe Rechnung gemischt werden. Der Mieterhöhungs-Check grenzt diese Fälle deshalb bereits über die Auswahl des Vertragsmodells ab.

Schritt 2: Jahresfrist und 15-Monats-Frist unterscheiden

Zwei Zeitgrenzen werden häufig verwechselt:

  • Das Erhöhungsverlangen kann grundsätzlich frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung nach § 558 BGB geltend gemacht werden.
  • Zum Zeitpunkt, zu dem die neue Miete wirksam werden soll, muss die Miete grundsätzlich seit 15 Monaten unverändert sein.

Diese Fristen passen zeitlich zusammen. Geht ein wirksam begründetes Verlangen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu, schuldet der Mieter die höhere Miete bei Zustimmung mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang. Geht das Schreiben zum Beispiel am 14. Januar zu, endet die gesetzliche Zustimmungsfrist grundsätzlich am 31. März. Die erhöhte Miete wird bei Zustimmung ab 1. April geschuldet.

Erhöhungen nach den §§ 559 und 560 BGB werden für die Jahres- und 15-Monats-Betrachtung nach § 558 Absatz 1 nicht in gleicher Weise berücksichtigt. Genau deshalb ist eine vollständige Miethistorie wichtiger als ein einzelner Kontoauszug.

Schritt 3: Die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist kein pauschaler Stadtwert. Nach § 558 Absatz 2 BGB wird sie aus den üblichen Entgelten für vergleichbaren Wohnraum gebildet. Relevant sind insbesondere Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit. In die gesetzliche Vergleichsbetrachtung fließen Neuvereinbarungen und Mietänderungen der vergangenen sechs Jahre ein.

Für München steht der Online-Mietspiegel 2025 der Landeshauptstadt zur Verfügung. Vermieter sollten dort die konkrete Wohnung mit ihren Merkmalen berechnen. Der veröffentlichte Durchschnitt von 15,38 Euro pro Quadratmeter beschreibt den Markt insgesamt, nicht die zulässige Miete einer einzelnen Wohnung.

Ein Erhöhungsverlangen muss in Textform erklärt und begründet werden. § 558a BGB nennt insbesondere vier Begründungsmittel:

  • einen Mietspiegel
  • eine Auskunft aus einer Mietdatenbank
  • ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • die Entgelte von drei vergleichbaren Wohnungen

Enthält ein anwendbarer qualifizierter Mietspiegel Angaben für die Wohnung, müssen diese grundsätzlich auch dann mitgeteilt werden, wenn die Erhöhung auf ein anderes Begründungsmittel gestützt wird.

Schritt 4: Die Kappungsgrenze berechnen

Die Kappungsgrenze betrachtet die Mietentwicklung innerhalb von drei Jahren. Im Regelfall darf die Miete in diesem Zeitraum höchstens um 20 Prozent steigen. Landesregierungen können für Gebiete mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung eine Grenze von 15 Prozent festlegen.

Für München gilt 2026 die abgesenkte Grenze. Die bayerische Mieterschutzverordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gilt nach aktuellem Stand bis Ende 2029. Ihre Anlage nennt neben München zahlreiche weitere Gemeinden. Eigentümer außerhalb Münchens sollten deshalb nicht aus dem Standort der LKM Real Estate auf die für ihr Objekt geltende Grenze schließen, sondern die aktuelle Landesverordnung für die Objektgemeinde prüfen.

Für die Rechnung wird die kappungsrelevante Ausgangsmiete drei Jahre vor dem geplanten Wirksamwerden benötigt. Erhöhungen wegen Modernisierung und Betriebskosten sind gesondert zu behandeln. Wer nur die heutige Miete mit 1,15 oder 1,20 multipliziert, kann deshalb zu einem falschen Ergebnis kommen.

Rechenbeispiel für eine Wohnung im 15-Prozent-Gebiet

Ein Eigentümer erhält aktuell 1.200 Euro Nettokaltmiete. Die kappungsrelevante Miete drei Jahre vor dem geplanten Wirksamwerden betrug 1.100 Euro. Der konkrete Mietspiegelwert für die Wohnung liegt bei 1.350 Euro. Die Gemeinde unterliegt der 15-Prozent-Grenze.

Die Kappungsgrenze ergibt 1.100 Euro × 1,15 = 1.265 Euro. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt mit 1.350 Euro darüber. Deshalb bildet nicht die Vergleichsmiete, sondern die Kappungsgrenze den rechnerischen Höchstwert. Gegenüber der aktuellen Miete von 1.200 Euro verbleibt in diesem vereinfachten Modell ein Spielraum von 65 Euro.

Eine verlangte Miete von 1.300 Euro wäre trotz ausreichender Vergleichsmiete zu hoch, weil sie die Kappungsgrenze überschreitet. Der Eigentümer müsste außerdem prüfen, ob Jahresfrist und 15-Monats-Frist eingehalten sind und ob das Schreiben die formalen Anforderungen erfüllt.

Schritt 5: Form, Zugang und Begründung dokumentieren

Ein mathematisch richtiger Betrag heilt kein unzureichendes Schreiben. Das Verlangen muss dem Mieter in Textform zugehen und nachvollziehbar begründet sein. In der Praxis sollten Eigentümer folgende Unterlagen zusammenführen:

  • Mietvertrag und Nachträge
  • vollständige Miethistorie der vergangenen drei Jahre
  • wohnungsbezogene Mietspiegelberechnung oder anderes Begründungsmittel
  • aktuelle Landesverordnung zur Kappungsgrenze
  • Berechnung des bisherigen und geplanten Mietbetrags
  • Nachweis über Zugang und Datum des Schreibens

Bei komplexen Vertrags- oder Einzelfragen ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll. Innerhalb des LKM-Kosmos bietet die Rechtsberatung der LKM GmbH Unterstützung bei Vertragsprüfung, Gestaltung und präventiver Risikoklärung. Die Verlinkung ersetzt keine Aussage darüber, ob ein konkretes Mandat übernommen wird.

Schritt 6: Zustimmung und Wirksamkeit richtig einplanen

Der Mieter schuldet die erhöhte Miete nur, soweit er zustimmt. Nach § 558b BGB beginnt die Zahlungspflicht grundsätzlich mit dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Stimmt der Mieter nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Dafür gilt eine weitere gesetzliche Klagefrist.

Für die Liquiditätsplanung sollte die höhere Miete deshalb nicht schon ab Versand des Schreibens als sicherer Cashflow angesetzt werden. Eine realistische Planung berücksichtigt Zustimmungszeitraum, mögliche Rückfragen, rechtliche Prüfung und gegebenenfalls einen späteren Start. Bei der wirtschaftlichen Einordnung hilft zusätzlich der LKM-Ratgeber Mietrendite berechnen 2026, der laufende Kosten und Finanzierung neben der Miete betrachtet.

Infografik zur Mieterhöhung 2026 mit Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, Berechnungsbeispiel und gesetzlichen Fristen

Welche Fehler Eigentümer vermeiden sollten

Den Mietspiegel-Durchschnitt als Zielmiete verwenden

Die veröffentlichte Durchschnittsmiete einer Stadt ist ein statistischer Orientierungswert. Für § 558 BGB zählt die konkrete Vergleichsmiete der Wohnung. Wer lediglich den Durchschnittswert mit der Wohnfläche multipliziert, übersieht Zu- und Abschläge sowie die Mietspiegelspanne.

Nur die aktuelle Miete mit 15 oder 20 Prozent multiplizieren

Die Kappungsgrenze knüpft an die Entwicklung innerhalb von drei Jahren an. Zwischenzeitliche Veränderungen und gesondert zu behandelnde Erhöhungen können die Ausgangsbasis beeinflussen. Der richtige Bezugswert muss aus der Miethistorie abgeleitet werden.

Eine Index- oder Staffelmiete wie eine normale Miete behandeln

Bei Index- und Staffelmieten gelten eigene Mechanismen. Eine zusätzliche Erhöhung bis zur Vergleichsmiete ist während der maßgeblichen Laufzeit regelmäßig nicht der richtige Weg. Vor jeder Berechnung steht deshalb die Vertragsprüfung.

Zugang und Fristen nur nach dem Versanddatum planen

Rechtlich relevant ist der Zugang beim Mieter. Für Zustimmungsfrist und Wirksamkeit sollte der tatsächliche oder nachweisbare Zugang dokumentiert werden. Ein internes Versanddatum reicht für eine belastbare Fristenplanung nicht aus.

Höhere Miete mit höherer Rendite gleichsetzen

Eine Mietanpassung verbessert nicht automatisch die Gesamtwirtschaftlichkeit. Nicht umlagefähige Kosten, Instandhaltung, Leerstandsrisiken, Finanzierung und Verwaltungsaufwand bleiben bestehen. Eine niedrigere, stabile Rendite kann strategisch besser sein als eine maximal ausgereizte Miete mit hohem Konfliktrisiko.

Eigentümer-Checkliste vor dem Erhöhungsverlangen

  • Vertragsmodell und Sondervereinbarungen prüfen
  • Mietbeginn, letzte Erhöhung und Miethistorie dokumentieren
  • konkrete ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung ermitteln
  • aktuelle Kappungsgrenze der Objektgemeinde verifizieren
  • niedrigeren Grenzwert aus Vergleichsmiete und Kappung berechnen
  • Jahresfrist und 15-Monats-Frist kontrollieren
  • Begründungsmittel und Textform vollständig vorbereiten
  • Zugang, Zustimmungsfrist und geplanten Zahlungsbeginn dokumentieren
  • wirtschaftliche Wirkung auf Cashflow und Objektstrategie einordnen
  • bei unklaren Vertragsdaten fachliche Prüfung einholen

Wie sich die Miethöhe auf eine Verkaufsentscheidung auswirkt

Für Kapitalanleger ist die nachhaltige Nettokaltmiete ein wichtiger Werttreiber. Käufer prüfen jedoch nicht nur den aktuellen Betrag, sondern auch die rechtliche und wirtschaftliche Belastbarkeit. Eine kurzfristig angehobene Miete ist weniger überzeugend, wenn Unterlagen, Begründung oder Zustimmung ungeklärt sind.

Vor einem Verkauf sollte deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden, wann und auf welcher Grundlage die Miete verändert wurde. Bei sehr niedrigen Bestandsmieten kann außerdem die Frage entstehen, ob ein Verkauf an Kapitalanleger, eine einvernehmliche Vertragslösung oder eine andere Strategie sinnvoll ist. Der Beitrag Mieter rauskaufen 2026: Wie viel Abfindung ist fair? zeigt, warum eine Aufhebungsvereinbarung nur mit einer sorgfältigen wirtschaftlichen und rechtlichen Abwägung in Betracht kommt.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung 2026

Darf die Miete in München immer um 15 Prozent steigen?

Nein. Die abgesenkte Kappungsgrenze ist nur eine zusätzliche Obergrenze innerhalb von drei Jahren. Liegt die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete darunter, begrenzt sie die Erhöhung früher. Fristen und formale Anforderungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Ist die Durchschnittsmiete des Mietspiegels die zulässige neue Miete?

Nein. Der Durchschnitt beschreibt den gesamten erfassten Markt. Für die einzelne Wohnung muss der Mietspiegel anhand ihrer Merkmale angewendet werden.

Ab wann ist die erhöhte Miete zu zahlen?

Bei Zustimmung wird die erhöhte Miete grundsätzlich mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens geschuldet. Das konkrete Datum hängt vom tatsächlichen Zugang ab.

Muss der Mieter aktiv zustimmen?

Ja. § 558 BGB begründet einen Anspruch auf Zustimmung, keine einseitige automatische Mietänderung. Reagiert der Mieter nicht rechtzeitig, gelten die gesetzlichen Regeln und Fristen für eine Zustimmungsklage.

Kann das Tool ein fertiges Mieterhöhungsschreiben ersetzen?

Nein. Der Rechner prüft ausgewählte Zahlen und Fristen. Er bewertet weder sämtliche Vertragsklauseln noch die vollständige Mietspiegelanwendung und erstellt keine verbindliche rechtliche Erklärung.

Fazit: Erst Daten und Fristen prüfen, dann die Miete anpassen

Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ist nur dann belastbar, wenn Betrag, Zeit und Begründung zusammenpassen. Eigentümer benötigen die konkrete Vergleichsmiete, die kappungsrelevante Ausgangsmiete, die örtliche Kappungsgrenze und eine vollständige Miethistorie. Erst danach lässt sich der niedrigere zulässige Grenzwert modellhaft bestimmen.

Der Mieterhöhungs-Check 2026 schafft eine erste, transparente Orientierung. Für eine belastbare Umsetzung müssen Mietvertrag, Mietspiegel, Landesrecht und Zugangsdaten im Einzelfall geprüft werden. Wenn Sie die Ertragslage, Verwaltung oder Verkaufsfähigkeit Ihrer Immobilie im Raum München strategisch einordnen möchten, finden Sie die passenden Leistungsfelder bei LKM Real Estate und können über die Kontaktseite ein Gespräch anfragen.

Amtliche Quellen für den Blogbeitrag

Die folgenden Quellen wurden am 06.08.2026 live geprüft: